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Nun ist es rechtskräftig, für einen Porsche der bei Ebay fälschlicherweise für 5,50 ersteigert wurde, muss kein Schadensersatz gezahlt werden. Der Verkäufer kann aufatmen.
Acht Minuten stand die Auktion gerademal im Internet und in dieser Zeit gab der Kläger ein Höchstgebot von 1.100€ für den 911er ab. Der Verkäufer nahm das Angebot dann aber wieder zurück, da ihm beim Einstellen des Angebotes ein Fehler unterlaufen war. Sofort danach meldete sich derjenige, der den Wagen für 5,50 € erworben hatte und wollte das Datum und den Treffpunkt in Erfahrung bringen, der Verkäufer verweigerte natürlich.
Dieser Sachverhalt kam schließlich vor Gericht und er Kläger forderte einen Schadensersatz von 75.000 €. Das Gericht entschied für den Angeklagten, da sich der Käufer bewusst gewesen sein müsse, dass 1.100 € als Höchstgebot zu wenig für solch ein Auto seien, das würde die Grenzen des Schnäpchens sprengen.
Acht Minuten stand die Auktion gerademal im Internet und in dieser Zeit gab der Kläger ein Höchstgebot von 1.100€ für den 911er ab. Der Verkäufer nahm das Angebot dann aber wieder zurück, da ihm beim Einstellen des Angebotes ein Fehler unterlaufen war. Sofort danach meldete sich derjenige, der den Wagen für 5,50 € erworben hatte und wollte das Datum und den Treffpunkt in Erfahrung bringen, der Verkäufer verweigerte natürlich.
Dieser Sachverhalt kam schließlich vor Gericht und er Kläger forderte einen Schadensersatz von 75.000 €. Das Gericht entschied für den Angeklagten, da sich der Käufer bewusst gewesen sein müsse, dass 1.100 € als Höchstgebot zu wenig für solch ein Auto seien, das würde die Grenzen des Schnäpchens sprengen.
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