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Die deutsche Bürokratie ist nicht immer einfach zu durchschauen. Gerade bei der An- und Abmeldung eines Pkws ist es wichtig, dass man die passenden Dokumente mit sich führt. Andernfalls war der erste Gang zur Zulassungsstelle in der Regel umsonst. Vor allem bei der Anmeldung sollte man im Vorfeld in jedem Falle alle Dokumente genau überprüfen.
Jedes Auto in Deutschland muss eine Kfz-Versicherung besitzen. Ohne eine solche Versicherung ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht möglich. Der Nachweis dazu muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Darüber hinaus benötigt man die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, wenn man ein Auto anmelden möchte. Diese Dokumente ersetzen seit 2005 den Fahrzeugschein. Bei älteren Modellen können alternativ jedoch immer noch der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.
Während die Zulassungsbescheinigungen zur Identifikation des Autos dienen, muss sich die Person selbst ebenfalls auf der Zulassungsstelle ausweisen. Dazu kann entweder der Personalausweis genutzt werden oder ein Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Eine Vertretungsperson kann ebenfalls mit der Anmeldung beauftragt werden. In diesen Fall müssen jedoch die Dokumente des Fahrzeughalters trotzdem vorhanden sein. Zusätzlich wird eine Vollmacht verlangt. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern sowie die Ausweisdokumente der Eltern und von sich selbst.
Die Unterlagen unterscheiden sich dabei auch grundsätzlich nicht, unabhängig davon, ob man einen Neu- oder Gebrauchtwagen anmelden möchte. Bei einem Gebrauchtwagen ist jedoch zusätzlich noch ein Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung notwendig.
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Hier noch einmal alle notwendigen Dokumente im Überblick:
Zur Sicherheit empfiehlt es sich auch, das SEPA-Formular für den Einzug der Kfz-Steuer mit sich zu führen. In einigen Zulassungsstellen ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren ebenfalls eine Voraussetzung, um ein Auto anmelden zu können.
Wer sein Auto abmelden möchte, der muss dazu ebenfalls die Zulassungsstelle aufsuchen. Bei der Abmeldung unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung des Wagens. Für eine vorübergehende Stilllegung werden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beziehungsweise Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein benötigt sowie beide Nummernschilder des Wagens. Soll das Auto endgültig abgemeldet werden, ist zusätzlich noch ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle notwendig. Um die Kfz-Steuer und die Versicherung muss sich der Halter dagegen nicht kümmern. Sowohl das Finanzamt als auch die Versicherung werden von der Zulassungsstelle benachrichtigt. Das Abmelden wird durch die Mitarbeiter in die Wege geleitet, zu viel gezahlte Beträge werden daraufhin erstattet.
Schnell und unkompliziert das Auto anmelden
Während die Zulassungsbescheinigungen zur Identifikation des Autos dienen, muss sich die Person selbst ebenfalls auf der Zulassungsstelle ausweisen. Dazu kann entweder der Personalausweis genutzt werden oder ein Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Eine Vertretungsperson kann ebenfalls mit der Anmeldung beauftragt werden. In diesen Fall müssen jedoch die Dokumente des Fahrzeughalters trotzdem vorhanden sein. Zusätzlich wird eine Vollmacht verlangt. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern sowie die Ausweisdokumente der Eltern und von sich selbst.
Die Unterlagen unterscheiden sich dabei auch grundsätzlich nicht, unabhängig davon, ob man einen Neu- oder Gebrauchtwagen anmelden möchte. Bei einem Gebrauchtwagen ist jedoch zusätzlich noch ein Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung notwendig.
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Hier noch einmal alle notwendigen Dokumente im Überblick:
- Kfz-Versicherungnachweis
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (bei älteren Gebrauchtwagen den Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Vollmacht bei einer Vertretungsperson
- schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern bei Minderjährigen sowie deren Ausweisdokumente
- Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Gebrauchtwagen
Zur Sicherheit empfiehlt es sich auch, das SEPA-Formular für den Einzug der Kfz-Steuer mit sich zu führen. In einigen Zulassungsstellen ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren ebenfalls eine Voraussetzung, um ein Auto anmelden zu können.
Den Pkw abmelden
Wer sein Auto abmelden möchte, der muss dazu ebenfalls die Zulassungsstelle aufsuchen. Bei der Abmeldung unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung des Wagens. Für eine vorübergehende Stilllegung werden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beziehungsweise Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein benötigt sowie beide Nummernschilder des Wagens. Soll das Auto endgültig abgemeldet werden, ist zusätzlich noch ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle notwendig. Um die Kfz-Steuer und die Versicherung muss sich der Halter dagegen nicht kümmern. Sowohl das Finanzamt als auch die Versicherung werden von der Zulassungsstelle benachrichtigt. Das Abmelden wird durch die Mitarbeiter in die Wege geleitet, zu viel gezahlte Beträge werden daraufhin erstattet.
- Adriana
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