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Steht ein Fahrzeugwechsel und eventuell ein Verkauf des Autos an, so muss zunächst das alte Auto abgemeldet werden. Wie das funktioniert und was Sie dafür benötigen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Um Ihr Auto abzumelden, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente zusammenhaben. Diese sind der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und das amtliche Kennzeichen. Die Abmeldung erfolgt bei der ötlichen Kfz-Zulassungsstelle, wo Sie die nötigen Unterlagen vorlegen müssen.
Die Kosten für die Abmeldung des Autos können je nach Zulassungsbezirk verschieden hoch aufallen. In der Regel werden Gebühren zwischen 15 und 25 Euro erhoben.
Wurde das Auto bei der Zulassungsbehörde abgemeldet, so erfolgt auch automatisch eine entsprechende Meldung an das zuständige Finanzamt. Eventuell zu viel gezahlte Kfz-Steuern werden dann nach kurzer Zeit mittels einer Überweisung oder eines Verrechnungsschecks zurückerstattet.
Neben dem Finanzamt wird auch Ihre Kfz-Versicherung von der Kfz-Zulassungsstelle über das Abmelden des Autos informiert. Möchten Sie eventuell vorausbezahlte Versicherungsbeiträge schnellstmöglich zurückerstattet bekommen, so sollten Sie sich direkt nach der Abmeldung des Fahrzeugs an Ihre Versicherung wenden und ggf. die Abmeldebestätigung vorlegen.
Um Ihr Auto abzumelden, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente zusammenhaben. Diese sind der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und das amtliche Kennzeichen. Die Abmeldung erfolgt bei der ötlichen Kfz-Zulassungsstelle, wo Sie die nötigen Unterlagen vorlegen müssen.
Auto abmelden - Kosten und Vorgehensweise
Die Kosten für die Abmeldung des Autos können je nach Zulassungsbezirk verschieden hoch aufallen. In der Regel werden Gebühren zwischen 15 und 25 Euro erhoben.
Wurde das Auto bei der Zulassungsbehörde abgemeldet, so erfolgt auch automatisch eine entsprechende Meldung an das zuständige Finanzamt. Eventuell zu viel gezahlte Kfz-Steuern werden dann nach kurzer Zeit mittels einer Überweisung oder eines Verrechnungsschecks zurückerstattet.
Neben dem Finanzamt wird auch Ihre Kfz-Versicherung von der Kfz-Zulassungsstelle über das Abmelden des Autos informiert. Möchten Sie eventuell vorausbezahlte Versicherungsbeiträge schnellstmöglich zurückerstattet bekommen, so sollten Sie sich direkt nach der Abmeldung des Fahrzeugs an Ihre Versicherung wenden und ggf. die Abmeldebestätigung vorlegen.
- Adriana